Berechtigterweise kommen öfters Fragen wie, “Was ist mit den (un)entschuldigen Fehlstunden, die ich dann bekomme?” oder “Wie sieht das rechtlich/versicherungstechnisch aus?”.
Im folgenden findet ihr nun ein paar dieser Fragen beantwortet. Wenn es trotzdem noch Fragen gibt, einfach eine E-Mail schicken an info@schuelerbuendnis-saarlouis oder unter “Mach mit!” das Kontaktformular für die Fragen benutzen. Wir werden euch dann entsprechend auf eure Fragen antworten.

Wie sieht das mit den unentschuldigten Fehlstunden aus?
Vordrucke für ein Entschuldigungsformular findet ihr >hier<
Zunächst ist es so, dass ihr natürlich 2 Fehlstunden bekommt. Allerdings solltet ihr euch davon nicht abschrecken lassen, denn im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass (fast) alle Schulen eine Entschuldigung der Eltern akzeptiert haben und es dann einfach zwei entschuldigte Fehlstunden waren.
Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Demonstration schrieb die GEW auch einen Artikel indem sie ausdrücklich aufforderte die Entschuldigungen zu akzeptieren.
Die Gefahr von unentschuldigten Fehlstunden ist also sehr gering.
Wir müssen dennoch darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der Demonstration auf eigene Verantwortung erfolgt.
Aber das ganze verhält sich eigentlich wie mit fast allem. Wenn wenige gehen drohen diesen wenigen Konsequenzen, wenn die gesamte Klasse geht ist die Gefahr wesentlich geringer bis überhaupt nicht vorhanden. Also mobilisiert eure Klassen und Stufen und ihr seid auf der sicheren Seite ;) .

Unser Schulleiter hat uns einen Verweis oder andere Konsequenzen angedroht!
Teilweise ist es auch passiert, dass es Schulleiter gab, die im letzten Jahr damit drohten einen Verweis oder einen Ausschluss vom Unterricht auszusprechen.
Diese Drohungen haben sich allerdings nicht als wahr erwiesen.
Es gibt außerdem keinen Grund einen Schüler wegen des Fernbleibens vom Unterricht so hart zu bestrafen!
Die einzige wirklich Strafe die im schlimmsten Fall eintreffen kann ist dass ihr zwei unentschuldigte Fehlstunden bekommen könnt.
Dies war aber aufgrund des öffentlichen Drucks im letzten Jahr nicht der Fall und wir gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr jede Entschuldigung, die ihr nach der Teilnahme an der Demonstration mitbringt akzeptiert wird.
Dafür gibt es aber keine Garantie!
Nur wie gesagt, für schlimmere Konsequenzen als 2 unentschuldigte Fehlstunden gibt es keine Grund! – Es ist einfach ein Fernbleiben vom Unterricht!

Unser Schulleiter hat uns per Lautsprecherdurchsage (oder anders) verboten an der Demonstration teilzunehmen!
Dieses Vorgehen eures Schulleiters ist vollkommen legitim und in Ordnung. Im letzten Jahr wurde dieses Durchsage à la “Ihr dürft daran nicht teilnehmen und ich erinnere noch einmal an den Versicherungsschutz…” oder “Ich verbiete ausdrücklich die Teilnahme…” an jeder Schule gemacht.
Erklären kann man das damit, dass die Schulleiter sich so rechtlich absichern, die sich darauf hinweisen, dass die Schule nicht mehr für die Schüler verantwortlich ist, wenn sie sich vom Schulgeländer entfernen!
Lasst euch davon aber nicht einschüchtern, denn die Schulleiter müssen das machen, egal wie sie persönlich zum Bildungsstreik stehen (und es gibt einige die das Befürworten).
Es kam auch schonmal vor (nicht im Saarland), dass SchülerInnen in ihren Klassenräumen eingesperrt worden sind, um zu verhindern, dass sie am Bildungsstreik teilnehmen! – Dieses Vorgehen ist nicht erlaubt! – Die SchülerInnen hatten sich in diesem Fall damit beholfen aus den Fenstern zu klettern ;) (BITTE NUR IM ERDGESCHOSS MACHEN!!!!!!).

Dazu gibt es auch im Netz zwei Artikel, die wir im letzten Jahr auf den Flyern hatten:
Schulstreik in Kassel – Erfolg trotz Einschüchterung!
Pressemitteilung zum Schulstreik am Ludwigsgymnasium Saarbrücken




blank info